Verwendet werden die Blätter der Artischocke (Cynara cardunculus), nicht der essbare Blütenboden. Als wirksamkeitsbestimmend gelten Caffeoylchinasäuren wie Cynarin.
Traditionelles Arzneimittel: Die Europäische Arzneimittelagentur (HMPC) stuft Artischockenblätter als traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Linderung von Verdauungsbeschwerden wie Völlegefühl, Blähbauch und Blähungen ein. „Traditionell“ bedeutet: Die Wirksamkeit ist plausibel und die Anwendung seit mindestens 30 Jahren sicher, aber nicht durch ausreichende klinische Studien belegt (EMA).
Nahrungsergänzung: Für Artischocke ist keine Gesundheitsangabe zugelassen; Angaben zu Pflanzenstoffen dürfen laut Europäischem Gerichtshof derzeit grundsätzlich nicht verwendet werden (EuGH C-386/23). Eine Angabe zur Entwässerung wurde abgelehnt. In „Leberkuren“ wird deshalb häufig Cholin zugesetzt, das ab 82,5 mg pro Tagesdosis mit „trägt zur Erhaltung einer normalen Leberfunktion bei“ werben darf – die Angabe gilt für Cholin, nicht für Artischocke. Die Pflanzenstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln entsprechen in Art oder Menge oft nicht den Arzneimitteln (Klartext Nahrungsergänzung).