Chitosan (auch Poliglusam) ist ein Ballaststoff, der aus Chitin hergestellt wird – dem Baustoff der Panzer von Krebstieren und der Zellwände von Pilzen (EFSA 2011). Als Quellstoff soll es im Darm Nahrungsfett binden.
Lebensmittel oder Medizinprodukt: Chitosan aus Krebstieren ist in Nahrungsergänzungsmitteln seit Langem üblich; Chitosanextrakt aus den Pilzen Agaricus bisporus oder Aspergillus niger ist als neuartiges Lebensmittel für Nahrungsergänzungsmittel zugelassen (Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470). Fettblocker werden heute meist als Medizinprodukte verkauft. Sie unterliegen damit nicht dem Lebensmittelrecht und dem Verbot gesundheitsbezogener Werbung (Verbraucherzentrale).
Zugelassene Angabe: „Chitosan trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels im Blut bei“ – aber nur, wenn das Produkt eine tägliche Aufnahme von 3 g Chitosan gewährleistet und darauf hinweist (Verordnung (EU) Nr. 432/2012).
Abgelehnt: Eine Verringerung des Körpergewichts, auch über eine geringere Fettaufnahme aus der Nahrung, sah die EFSA nicht als belegt an (EFSA 2011). Werbung wie „bindet Fett“ oder „hilft beim Abnehmen“ ist für Lebensmittel daher nicht zulässig.