Chlorella ist eine einzellige Süßwasser-Grünalge und damit – anders als Spirulina oder Afa, die zu den Cyanobakterien gehören – eine „echte“ Alge (CVUA Stuttgart). Sie hat eine feste Zellwand aus Zellulose (Verbraucherzentrale).
Keine zugelassene Gesundheitsangabe: Für Chlorella ist keine Gesundheitsangabe zugelassen. Werbung mit „Detox“ ist unzulässig: Der Bundesgerichtshof hat 2017 klargestellt, dass Verbraucher darunter eine entgiftende Wirkung verstehen – eine solche Angabe ist nicht zugelassen (Verbraucherzentrale). Entgiftungsversprechen sind zudem wissenschaftlich nicht belegt; die Produkte und ihre Zutaten wurden in der Regel nicht auf eine Entgiftungswirkung untersucht.