Lion's Mane (Hericium erinaceus) ist ein essbarer Pilz, der an Laubbäumen wächst und in Asien als Speisepilz verbreitet ist. Als Nahrungsergänzung wird er als Pulver oder Extrakt angeboten, meist mit Hinweisen auf Gehirn, Konzentration oder Nerven.
„Vitalpilz“ ist ein Marketingbegriff: So formuliert es die Verbraucherzentrale. Als Speisepilz gilt Lion's Mane als unbedenklich; ob das auch für Extrakte und hochkonzentrierte Präparate gilt, ist unklar (Verbraucherzentrale).
Rechtlicher Status: Fruchtkörper und deren Heißwasserextrakte sind laut EU-Novel-Food-Katalog keine neuartigen Lebensmittel. Getrocknetes Myzel-Pulver dagegen gilt als neuartiges Lebensmittel, weil es vor 1997 in der EU nicht verzehrt wurde; ohne Zulassung darf es nicht als Lebensmittel verkauft werden (AESAN-Konsultation, EU-Kommission). Für weitere Extraktionsverfahren gibt es einzelne Einstufungen (EU-Kommission, Konsultationen).
Keine zugelassene Gesundheitsangabe: Weder für Konzentration, Gedächtnis, Nerven noch für das Immunsystem gibt es eine zugelassene Aussage. Gesundheitsangaben zu Pflanzen- und Pilzstoffen dürfen laut Europäischem Gerichtshof derzeit grundsätzlich nicht verwendet werden (EuGH C-386/23).